Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11   

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BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11 (https://dejure.org/2011,2024)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2011 - 4 BN 19.11 (https://dejure.org/2011,2024)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 (https://dejure.org/2011,2024)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 3a BauGB, § 12 Abs 1 S 1 BauGB, § 6 BauGB
    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung artenschutzrechtlicher Hindernisse

  • Wolters Kluwer

    Genügen einer Ausfertigung eines Durchführungsvertrags mit Unterschriften des Vorhabenträgers und des Flächeneigentümers für die Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • rewis.io

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung artenschutzrechtlicher Hindernisse

  • ra.de
  • rewis.io

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung artenschutzrechtlicher Hindernisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genügen einer Ausfertigung eines Durchführungsvertrags mit Unterschriften des Vorhabenträgers und des Flächeneigentümers für die Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchführungsvertrag: Nachträgliche Ergänzung zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Durchführungsvertrag: Nachträgliche Ergänzung zulässig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Durchführungsvertrag: Nachträgliche Ergänzung zulässig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Welche formellen Anforderungen sind zu stellen? (IBR 2012, 1200)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 222
  • BauR 2012, 837
  • ZfBR 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Unabhängig davon, ob der Vortrag den Darlegungsanforderungen gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, bedarf es nicht erst der Durchführung eines Revisionsverfahrens, um festzustellen, dass die im Beschluss des Senats vom 23. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 7.03 - (BRS 66 Nr. 22) genannten Grundsätze zur Zulässigkeit nachträglicher Ergänzungen des Durchführungsvertrags auch nach Einfügung des § 12 Abs. 3a BauGB gelten.

    2.3 Die unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 23. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 7.03 - (a.a.O.) erhobene Divergenzrüge (Beschwerdebegründung S. 10) scheitert schon daran, dass der Antragsteller zwar eine Passage aus dem genannten Beschluss zitiert, aber keinen Rechtssatz aus der angefochtenen Entscheidung benennt, der hierzu in Widerspruch stünde.

    Im Übrigen hat der Senat in dem bereits genannten Beschluss vom 23. Juni 2003 (a.a.O. S. 142) darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB entfällt, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung berührt.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan setzt voraus, dass die Gemeinde mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag geschlossen hat (Urteil vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45 ): Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

    Die unter 4. der Beschwerdebegründung erhobene Divergenzrüge, mit der der Antragsteller eine Abweichung vom Urteil des Senats vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 3.02 - (a.a.O.) geltend macht (Beschwerdebegründung S. 11 - 14), genügt nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO und beruht im Übrigen wiederum auf der von den Feststellungen des Normenkontrollgerichts nicht gedeckten Behauptung, das Vorhaben, welches Grundlage des Durchführungsvertrags 2011 sei, sei nicht identisch mit dem ursprünglichen Vorhaben (Beschwerdebegründung S. 12).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Das Normenkontrollgericht stützt sich ausdrücklich auf die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Senats, wonach es dem Plangeber obliegt, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf überwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden (Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 NB 12.97 - Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7 S. 4 f.), und attestiert der Antragsgegnerin sodann bei der gerichtlichen Überprüfung, sie habe nach Auswertung der ihr vorliegenden naturschutzfachlichen Erkenntnisse davon ausgehen dürfen, dass überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erforderten (UA S. 61).
  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574

    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Diesen Anforderungen wird jedenfalls dann genügt, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und - wie hier, weil keine Personenidentität besteht - vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt (vgl. dazu auch VGH München, Urteil vom 24. Juli 2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 ; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Juni 2011, § 12 Rn. 96 a.E.), mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08

    Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
    Unter diesen Umständen wäre es unangemessen, das Vorliegen eines schriftlichen Vertrages i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein daran scheitern zu lassen, dass der Bürgermeister die Zustimmungsentscheidung des Rats erst nach Satzungsbeschluss vollzogen hat (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 29. April 2009 - 8 S 639/08 - BRS 74 Nr. 237 S. 1077).
  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19

    Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages

    aa) Ein Durchführungsvertrag i.S.d. § 12 Abs. 1 BauGB unterliegt als öffentlich-rechtlicher Vertrag und Unterfall des städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger grundsätzlich nur dem Erfordernis der Schriftform (§ 11 Abs. 3 BauGB und § 57 VwVfG NRW; vgl. BVerwG, ZfBR 2012, 38 f.; BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 396/04, ZfIR 2006, 770 Rn. 8 zu § 7 BauGBMaßnG a.F.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Dass der Beklagte die von der WBM unterzeichnete Vereinbarung erst am 15. August 2017 und damit bis zu dem Zeitpunkt, in welchem die WBM den Eingang der Annahme unter regelmäßigen Umständen erwarten durfte (vgl. § 147 Abs. 2 BGB), angenommen hat, ändert nichts daran, dass die Verpflichtungserklärung der Dritten schon im Zeitpunkt der Ausübung vorlag (vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - BVerwG 4 BN 19.11 -, juris Rn. 3 zu den Anforderungen an das Vorliegen des Durchführungsvertrages im Rahmen von § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Es reicht daher jedenfalls aus, wenn im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein bindendes Angebot ihrerseits vorlag (vgl. zum ähnlich gelagerten Problem beim Durchführungsvertrag im Zusammenhang mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan BVerwG, Beschl. v. 06.10.2011 - 4 BN 19.11 - BauR 2012, 222).
  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Nach dem § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Träger des Vorhabens auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans zur Durchführung des Vorhabens sowie der notwendigen Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich vertraglich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 6.10.2011 - 4 BN 19.11 -, BRS 78 Nr. 223, wonach diesen Anforderungen in zeitlicher Hinsicht jedenfalls dann genügt ist, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt, mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebot ermächtigt wird) Diese Anforderungen waren bezogen auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses erfüllt.

    Die dazu in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.2003 - 4 BN 7.03 -, BRS 66 Nr. 22, dort konkret zu der Frage einer Zulässigkeit der Ausräumung von Abwägungsfehlern durch zusätzliche Vereinbarungen (Lärmschutzmaßnahmen, Tiefgaragenzufahrt)) entwickelten Grundsätze sind auch nach der durch den § 12 Abs. 3a BauGB für den dort bezeichneten speziellen Anwendungsbereich ausdrücklich ermöglichten nachträglichen Änderung des Durchführungsvertrags weiter anzuwenden.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6.10.2011 - 4 BN 19.11 -, BRS 78 Nr. 223) Die von der Antragsgegnerin akzeptierte Zusatzvereinbarung vom Juni 2012 mag wegen der damit einhergehenden Aufspaltung der Verantwortlichkeiten nach dem zuvor Gesagten vom Gesetzgeber nicht gewünschte zusätzliche Probleme bei der Realisierung des Bebauungsplans begründen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines

    Soweit sich das von der vertraglichen Durchführungsverpflichtung erfasste Vorhaben innerhalb der Bandbreite der aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans - einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans - zulässigen Nutzungen bewegt, erweist sich der Durchführungsvertrag als hinreichend abgestimmt mit dem Bebauungsplan (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2014 - 8 S 47/12 -, juris, Rn. 97; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 -, ZfBR 2012, 38 und juris, Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 8 A 311/19

    Windkraft contra Landschaftsschutz: Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 - 4 CN 4.13 -, juris Rn. 14, und vom 30. August 2001 - 4 CN 9.00 -, juris Rn. 25 f., sowie Beschlüsse vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 13, und vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 -, juris Rn. 18; Hamb. OVG, Urteil vom 27. April 2016 - 2 E 20/13.N -, juris Rn. 55; Bay. VGH, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 NE 14.2678 -, juris Rn. 14 (a. E.); OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2013 - 2 D 37/12.NE -, juris Rn. 41.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 3 S 1505/13

    Wählbarkeit überwiegend körperlich tätiger Arbeitnehmer der Gemeinde zum

    Ein Bebauungsplan ist auch dann nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn seiner Verwirklichung dauerhafte Hindernisse in Gestalt der artenschutzrechtlichen Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (BVerwG, Beschl. v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - BauR 2012, 222).
  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Zwar hat die Gemeinde, auch wenn nicht die Planung selbst, sondern erst ihr Vollzug zu einem Verstoß gegen die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote führen kann, schon im Planaufstellungsverfahren vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen; denn ein Bebauungsplan ist vollzugsunfähig und damit nicht erforderlich im Sinn des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn seiner Umsetzung zwingende artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG entgegenstehen (vgl. VerfGH vom 3.12.2013 VerfGHE 66, 187/193; BVerwG vom 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - juris Rn. 18; OVG NW vom 17.2.2011 NuR 2012, 135/140 f.; vom 21.4.2015 - 10 D 21/12.NE - juris Rn. 163 ff.; OVG RhPf vom 14.10.2014 DVBl 2015, 42 Rn. 58).
  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    Unter diesen Umständen wäre es unangemessen, das Vorliegen eines schriftlichen Vertrages i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein daran scheitern zu lassen, dass der Bürgermeister die Zustimmungsentscheidung des Rats erst nach Satzungsbeschluss vollzogen hat (BVerwG, B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - ZfBR 2012, 38 = juris Rn. 3; vgl. auch OVG NRW, U.v. 8.3.2012 - 10 D 17/10.NE - BauR 2012, 1075 = juris Rn. 46; VGH Mannheim, U.v. 29.4.2009 - 8 S 639/08 - UPR 2009, 457 = juris Rn. 24 ff.; Spieß in Jäde u.a., BauGB/BauNVO, 8. Aufl. 2017, zu § 12 BauGB Rn. 23).

    Sind der Vorhabenträger und der Eigentümer der zu überbauenden Flächen nicht personenidentisch und hat der vom Vorhabenträger verschiedene Eigentümer den Durchführungsvertrag nicht mitunterschrieben (vgl. BVerwG, B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - ZfBR 2012, 38 = juris Rn. 3), kann den Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allenfalls Genüge getan sein, wenn der Vorhabenträger spätestens im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eine privatrechtlich gesicherte Befugnis innehat, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes befugt ist (BayVGH, U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 = juris Rn. 57; U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - BayVBl. 2012, 110 = juris Rn. 84; SächsOVG, B.v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07 - juris Rn. 5; NdsOVG, U.v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 - BauR 2014, 811 = juris Rn. 28; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Stand: Oktober 2017, § 12 Rn. 63).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19

    Zu den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem die

    Es genügt, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und - wenn keine Personenidentität besteht - vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 5 S 1291/22

    Vorhaben- und Erschließungsplan als Teil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 265/13

    Abwägung; Eigentum; Begründung; Erforderlichkeit des Bebauungsplans;

  • OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • OVG Bremen, 15.03.2023 - 1 D 24/22

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan -

  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 1 N 16.1809

    Unwirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei Fehlen einer

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 1 KN 168/15

    Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Betriebsbereich;

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2015 - 10 D 91/13

    Geltendmachung einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots i.R. der

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11

    Durchführung des Vorhabens durch den Vorhabenträger i.R.e. Rücktrittsrechts für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2020 - 8 C 11089/19

    Gegen einen Bebauungsplan gerichteter Normenkontrollantrag; Wohnbebauung statt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2021 - 2 K 52/18

    Konkretisierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Erweiterung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12

    Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.5422

    Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 D 83/14

    Ermittlung der abwägungsrechtlichen Belange bzgl. Errichtung eines Wohnquatiers;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 2 A 17.15

    Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Biogasanlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2015 - 10 D 92/13

    Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bezweckend die bauliche und

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 1 N 21.22

    Unwirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan für großflächigen Lebensmittelmarkt

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 1 N 16.682

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für

  • OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10

    Normenkontrollantrag gegen Verbrauchermarkt als Maßnahme der Innenentwicklung

  • BVerwG, 25.08.2014 - 4 BN 9.14

    Vorliegen einer die Revision eröffnenden Divergenz i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2022 - 10 D 3/20

    Auswirkungen der Planung auf ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück durch von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2023 - 7 B 503/23

    Prüfung eines Bebauungsplans am Maßstab der Offensichtlichkeit im Verfahren des

  • VG Augsburg, 01.12.2021 - Au 4 K 19.2180

    Belastung des Vorhabenträgers mit Kosten für die Herstellung der

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09   

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VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09 (https://dejure.org/2011,199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.12.2011 - 8 S 1438/09 (https://dejure.org/2011,199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 8 S 1438/09 (https://dejure.org/2011,199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung von regionalplanerischen Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Heranziehung von regionalplanerischen Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB

  • ibr-online

    Bedeutung regionalplanerischer Zielvorgaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 254
  • DÖV 2012, 326
  • BauR 2012, 837
  • BauR 2012, 905
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Die Struktur der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens nach § 34 BauGB als gebundene Verwaltungsentscheidung sollte mit § 34 Abs. 3 BauGB nicht grundlegend verändert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18 = NVwZ 2010, 587; Battis, DVBl. 2011, 196 ).

    Maßstab für die rechtlich gebundene Entscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse und deren rechtliche Einordnung - auch wenn diese durch Einzelhandelskonzepte der Gemeinden bestätigt und gegebenenfalls präzisiert werden können -, nicht aber planerische Entscheidungen der Träger der Landesplanung oder der Bauleitplanung (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - a.a.O.; a.A. Dürr in Brügelmann, a.a.O., § 34 Rn. 106c: Beurteilungsspielraum).

    Die Aufnahme eines zentralen Versorgungsbereichs in ein städtebauliches Zentrenkonzept der Gemeinde kann dessen Stellenwert unterstreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Eine nur unter bestimmten Voraussetzungen widerlegbare normative Regel, dass bei Überschreiten einer bestimmten Verkaufs- und Geschossfläche schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, stellt § 34 Abs. 3 BauGB - anders als § 11 Abs. 3 BauNVO - nicht auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 - NVwZ 2009, 779; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Der bloße Verkaufsflächenvergleich darf aber nicht überbewertet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander von Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich und Angeboten derselben Branche im geschützten Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren branchengleichen Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - jeweils a.a.O.).

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010 - 8 A 11322/09 - BRS 76 Nr. 46).

    Das Bauplanungsrecht hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, sondern verhält sich in dieser Hinsicht neutral (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 B 2675/06 - NVwZ 2007, 735; Urteile vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - BauR 2007, 2012, und vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - a.a.O.; Hubatsch, NJW-Spezial 2009, 268).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590; vgl. auch Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 - BRS 70 Nr. 114).

    Isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bilden keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - a.a.O.; a.A. Dürr in Brügelmann, a.a.O., § 34 Rn. 106c: Beurteilungsspielraum).

    Im Rahmen dieser Vorschrift sind die Auswirkungen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe auf einen zentralen Versorgungsbereich im Wege einer auf die Umstände des Einzelfalls abstellenden Prognose zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Die Größe der Verkaufsfläche trägt zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes bei und beeinflusst daher die geordnete städtebauliche Entwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander von Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich und Angeboten derselben Branche im geschützten Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren branchengleichen Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Die Größe der Verkaufsfläche trägt zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes bei und beeinflusst daher die geordnete städtebauliche Entwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Es hängt von weiteren Faktoren ab, welcher Prozentsatz beachtliche Funktionsstörungen erwarten lässt, namentlich dem Abstand zwischen dem betrachteten Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, die Konstellation der "Vorschädigung" des zentralen Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 01.02.2010 - 7 A 1635/07 - BauR 2010, 1188, und vom 03.02.2011 - 2 A 1416/09 - BauR 2011, 1631).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 1512/07

    Bindende Rechtswirkung eines Einzelhandelskonzepts?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    (a) Die Ermittlung zentraler Versorgungsbereiche unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - BauR 2009, 216; Gatawis, NVwZ 2006, 272 ; a.A. Stüer, DVBl. 2009, 754 ).

    Dass die Ausführungen in der amtlichen Begründung zu § 34 Abs. 3 BauGB Anderes nahe legen (vgl. BT-Drucks. 15/2250 S. 54; ebenso der EAG-Mustererlass, S. 66), ändert daran nichts (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - a.a.O.; Dahlke-Piel, SächsVBl.

    Wäre diese Abgrenzung auch für die Bestimmung des zentralen Versorgungsbereiches "Innenstadt Murrhardt" nach § 34 Abs. 3 BauGB maßgeblich, käme die Erwartung schädlicher Auswirkungen für die Innenstadt nicht in Betracht, denn von Vorhaben innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches können keine schädlichen Auswirkungen auf denselben ausgehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 5.09 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - a.a.O.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand April 2010, § 34 Rn. 86a).

    Das Bauplanungsrecht hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, sondern verhält sich in dieser Hinsicht neutral (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 B 2675/06 - NVwZ 2007, 735; Urteile vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - BauR 2007, 2012, und vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - a.a.O.; Hubatsch, NJW-Spezial 2009, 268).

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Im Rahmen von § 34 Abs. 2 BauGB wäre § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 - NVwZ 2009, 779; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.02.2011 - 2 A 1416/09 - BauR 2011, 1631; Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2011, § 34 Rn. 106; Rieger, UPR 2007, 366; Terwiesche, NVwZ 2010, 553 ).

    Eine nur unter bestimmten Voraussetzungen widerlegbare normative Regel, dass bei Überschreiten einer bestimmten Verkaufs- und Geschossfläche schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, stellt § 34 Abs. 3 BauGB - anders als § 11 Abs. 3 BauNVO - nicht auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 - NVwZ 2009, 779; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Sind im Einzugsbereich des zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen auch diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Nach dem vorliegenden Übersichtsplan (Bl. 171 der Verwaltungsgerichtsakte) ist von einer Gemengelage auszugehen, wobei sich das Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt (zur Unerheblichkeit von Fernwirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Art in diesem Zusammenhang vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 15.92 - NVwZ 1994, 285; Uechtritz, DVBl. 2006, 799 ).

    Eine Sperrwirkung erzeugten die Ziele der Raumordnung und Landesplanung erst, wenn sie durch einen Bebauungsplan umgesetzt worden seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 15.92 - NVwZ 1994, 285 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Die Eingrenzung eines vorhandenen zentralen Versorgungsbereichs im Wege einer informellen Planung ohne Entsprechung in den tatsächlichen Gegebenheiten kommt dagegen nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 5.09 - NVwZ 2009, 781 m.w.N.; Battis, DVBl. 2011, 196 ).

    Wäre diese Abgrenzung auch für die Bestimmung des zentralen Versorgungsbereiches "Innenstadt Murrhardt" nach § 34 Abs. 3 BauGB maßgeblich, käme die Erwartung schädlicher Auswirkungen für die Innenstadt nicht in Betracht, denn von Vorhaben innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches können keine schädlichen Auswirkungen auf denselben ausgehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 5.09 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - a.a.O.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand April 2010, § 34 Rn. 86a).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 2 A 1416/09

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Immissionsgrenzwertes oder eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Im Rahmen von § 34 Abs. 2 BauGB wäre § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 - NVwZ 2009, 779; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.02.2011 - 2 A 1416/09 - BauR 2011, 1631; Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2011, § 34 Rn. 106; Rieger, UPR 2007, 366; Terwiesche, NVwZ 2010, 553 ).

    Es hängt von weiteren Faktoren ab, welcher Prozentsatz beachtliche Funktionsstörungen erwarten lässt, namentlich dem Abstand zwischen dem betrachteten Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, die Konstellation der "Vorschädigung" des zentralen Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 01.02.2010 - 7 A 1635/07 - BauR 2010, 1188, und vom 03.02.2011 - 2 A 1416/09 - BauR 2011, 1631).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Allein die vom Bauherrn als zu klärend gestellten Fragen bestimmen den Umfang des beantragten Bauvorbescheids und damit auch den Streitgegenstand des Verfahrens (vgl. Urteil des erk. Senats vom 19.09.2006 - 8 S 1989/05 - VBlBW 2007, 303).

    Auf seine Erteilung besteht trotz des Wortlauts in § 57 Abs. 1 LBO ("kann erteilt werden") ein Rechtsanspruch, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen; dies folgt aus dem Verweis in § 57 Abs. 2 LBO auf § 58 Abs. 1 LBO (Urteil des erk. Senats vom 19.09.2006 - 8 S 1989/05 - a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1994 - 8 S 2571/93

    Inhalt des Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09
    Es wäre auch nicht Aufgabe des Beklagten gewesen, von sich aus gewissermaßen "auf Verdacht" zulässige (Teil-) Varianten des Bauvorhabens zu ermitteln und zu bescheiden (vgl. Senatsurteil vom 15.03.1994 - 8 S 2571/93 - BauR 1995, 73; zu einem hinsichtlich des Standortes unbestimmten Bauantrag).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

  • BVerwG, 10.11.2011 - 4 CN 9.10

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020; Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 10 B 2675/06

    Konkurrenzschutz durch öffentliches Recht?

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 7 A 1635/07

    Bauvoranfrage bzgl. einer planungsrechtlichen Zulässigkeit und Erschließung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 A 10351/07

    Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs i.S.v. § 34 Abs 3 BauGB durch ein

  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2008 - 1 LB 154/07

    Erlass eines Bauvorbescheids für die Umnutzung einer Tennishalle in einen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1982 - 3 S 1168/82

    Heraufholen von Prozeßresten bei verdecktem Teilurteil; Unzumutbarkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 8 S 1737/05

    Erteilung einer Teilgenehmigung bei Rechtswidrigkeit des Gesamtvorhabens;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09

    Dm-Markt an der Industriestraße in Ludwigshafen zulässig

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 L 368/04

    Anbringung von Skulpturen auf Mietwohnhäusern; Zeichen als Werbeanlage;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07

    Ausweisung der Freilandfläche eines Gartenbaubetriebs als private Grünfläche

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91

    Baugenehmigungsverfahren: Vertretung des Bauherrn durch Bevollmächtigten;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 8 S 2120/00

    Teilbarkeit eines beantragten Bauvorhabens; metallverarbeitender Betrieb im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01

    Kiesabbaugenehmigung - naturschutzrechtliche Genehmigung - Baugenehmigung -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2007 - 8 S 1820/07

    Klage einer Gemeinde gegen einen Einzelhandelsbetrieb auf dem Gebiet einer

  • VGH Bayern, 14.02.2001 - 2 B 99.933

    Zulässigkeit der unmittelbaren Änderung eines Bauantrags im gerichtlichen

  • BVerwG, 08.03.2001 - 4 B 76.00

    Erfordernis der Stellung eines selbständigen auf die Erteilung der

  • OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Im Zusammenhang bebauter

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1389/14

    Nutzungsänderung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Umnutzung eines

    Ziele der Raumordnung können zur räumlichen Abgrenzung nicht herangezogen werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2011 - 8 S 1438/09 - BauR 2012, 905, juris Rn. 34 und 42 f. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 12.07.2012 - 4 B 13.12 - BauR 2012, 1760, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2015 - 8 S 450/13

    Nichterweislichkeit hinreichender städtebaulicher Gründe zur Rechtfertigung eines

    Das erforderliche Antragsinteresse und damit auch in einem Verwaltungsstreitverfahren das erforderliche Rechtsschutzinteresse ist zu verneinen, wenn sich das Hindernis "schlechthin nicht ausräumen" lässt (BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128 ; Senatsurteil vom 20.12.2011 - 8 S 1438/09 - juris Rn. 32).
  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

    Für die Beurteilung bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2011 - 8 S 1438/09 -, juris Rn. 42).

    Ihren Versorgungsauftrag über den Nahbereich hinaus kann auch eine Innenstadt mit kleinteiliger Struktur erfüllen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2011, a.a.O., Rn. 52 sowie näher hierzu Dürr, a.a.O.; vgl. auch Kuschnerus, a.a.O., S. 28).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2014 - 1 LB 200/12

    Möglichkeit der Erteilung einer Baugenehmigung vor Vorliegen einer

    Einen Ausweg aus diesem Dilemma für die Bauaufsichtsbehörde bieten weder die in Literatur und Rechtsprechung angesprochene Ablehnung des Bauantrags wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses, noch die Erteilung der Baugenehmigung unter Vorbehalt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.12.2011 - 8 S 1438/09 -, Juris-Rdn. 33 und 34; Beschl. v. 12.9.2002 - 8 S 1471/02 -, Juris-Rdn. 3; OVG Koblenz, Urt. v. 22.10.2008 - 8 A 10942/08 -, BRS 73 Nr. 147, Juris-Rdn. 28; VGH München, Urt. v. 23.3.2006 - 26 B 05.555 -, Juris-Rdn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 1.10.2010 - 4 A 1907/10.Z -, BRS 76 Nr. 147; OVG Berlin, Urt. v. 26.8.1998 - 2 B 15/94 -, BRS 60 Nr. 154; Gaentzsch, in: Berliner Kommentar, § 145 Rdn. 28; Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 70 Rdn. 55).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 5902/18

    Klage auf Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Zufahrt; fehlendes

    Dies kann der Fall sein, wenn offenkundig ist, dass eine andere für das Vorhaben erforderliche behördliche Gestattung unter keinen Umständen erteilt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.12.2011 - 8 S 1438/09 - juris, Rn. 34 f.; Urt. v. 29.04.1998, a.a.O.; Urt. v. 04.03.1996 - 8 S 48/96 - juris, Rn. 25).
  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 12 K 6647/18

    Festsetzung der Planiehöhe als Bezugspunkt der Geländeoberfläche

    Ziele der Raumordnung können zur räumlichen Abgrenzung nicht herangezogen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 8 S 1438/09 -, juris, Rn. 34 und 42 f., m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 4 B 13.12 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 22.03.2013 - 1 A 502/12

    Steckengebliebenes Genehmigungsverfahren, Bescheidungsurteil, Zentrum, zentraler

    und ist damit integrierter Bestandteil desselben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009, BVerwGE 136, 18, VGH BW, Urt. v. 20. Dezember 2011, BauR 2012, 905).
  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21

    Veränderungssperre; einstweilige Anordnung

    Der Antragstellerin fehlt auch nicht das Sachbescheidungsinteresse in Bezug auf ein Vorgehen gegen die Veränderungssperre (vgl. VGH BW, Urt. v. 20. Dezember 2011 - 8 S 1438/09 -, juris Rn. 34 f.), weil eine vorläufige Außervollzugsetzung der Veränderungssperre für sie nutzlos wäre.
  • VG Freiburg, 05.07.2023 - 13 K 1387/23

    Baurecht: Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung eines

    Für die Beurteilung bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2011 - 8 S 1438/09 -, juris Rn. 42; Urteil der Kammer vom 22.09.2020 a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 S 950/19

    Sanierungsrechtliche Genehmigung; Streitwertfestsetzung

    Nach außen handelt zwar ein und dieselbe Behörde, inhaltlich und formal bleibt es aber bei zwei Genehmigungen (vgl. Senatsurteil vom 20.12.2011 - 8 S 1438/09 -, BauR 2012, 905 = juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Schwerin, 08.05.2014 - 2 A 257/13

    Zentraler Versorgungsbereich, Zentrenschädlichkeit

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.12.2010 - 1 B 231/10   

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https://dejure.org/2010,17775
OVG Sachsen, 22.12.2010 - 1 B 231/10 (https://dejure.org/2010,17775)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.12.2010 - 1 B 231/10 (https://dejure.org/2010,17775)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 (https://dejure.org/2010,17775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34; BauNVO § 15, § 22; SächsBO § 6
    Anbau, Doppelhaus, Rücksichtnahmegebot, erdrückende Wirkung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Baugenehmigung für den grenzständigen Ausbau eines vorhandenen Anbaus und dessen Aufstockung um ein Stockwerk an eine Doppelhaushälfte wegen einer "erdrückenden Wirkung"; Vereinbarkeit eines eingeschossigen Anbaus an eine Doppelhaushälfte mit dem ...

  • RA Kotz

    Erdrückende Wirkung eines Anbaus an ein Doppelhaus und Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de

    Aufhebung einer Baugenehmigung für den grenzständigen Ausbau eines vorhandenen Anbaus und dessen Aufstockung um ein Stockwerk an eine Doppelhaushälfte wegen einer "erdrückenden Wirkung"; Vereinbarkeit eines eingeschossigen Anbaus an eine Doppelhaushälfte mit dem ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Aufstockung: Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit eines eingeschossigen Anbaus an eine Doppelhaushälfte mit dem Rücksichtnahmegebot ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 837
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2010 - 1 B 231/10
    Dies hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris; BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 -, juris).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2010 - 1 B 231/10
    Richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BauGB, weil das in der näheren Umgebung des Baugrundstücks vorhandenen Gebiet einem Gebiet im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO entspricht, ergibt sich die Verpflichtung zur Rücksichtnahme aus § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (BVerwG, Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 -, juris).
  • OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 A 667/08

    Baugenehmigung; Überschwemmungsgebiet; Hochwasserschutz; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.12.2010 - 1 B 231/10
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme verletzt den Nachbarn in seinen Rechten, wenn ihm die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerkes billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (SächsOVG, Beschl. v. 29.9.2009 - 1 A 667/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12

    Beziehen des im Begriff des "Einfügens" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB verankerten

    Dies hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14

    Rücksichtnahmegebot, Abstandsfläche, Treu und Glauben, erdrückende Wirkung

    Soweit das Maß der baulichen Nutzung oder die Bauart in Rede steht, ergibt sich das Rücksichtnahmegebot aus § 34 Abs. 1 BauGB, weil sich § 34 Abs. 2 BauGB nur auf die Art der baulichen Nutzung bezieht (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/13

    Außenbereich, Innenbereich, Gemengelage, TA-Lärm, trennende Wirkung,

    Dies hat die Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - Urt. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Senatsbeschl. v. 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 -, jeweils juris).
  • VG Leipzig, 06.12.2016 - 4 L 883/16

    Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus

    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2010, BauR 2012, 837; Beschl. v. 10.7.2012, BauR 2012, 1831; OVG NRW, Urt. v. 19.7.2010, BauR 2011, 248, jeweils m. w. N.).
  • VG Leipzig, 12.05.2015 - 4 K 16/13

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines

    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2010, BauR 2012, 837 ; Beschl. v. 10.7.2012, BauR 2012, 1831 ; OVG NRW, Urt. v. 19.7.2010, BauR 2011, 248 , jeweils m. w. N.).
  • VG Leipzig, 02.11.2016 - 4 L 700/16

    Baugenehmigung für Neubau von vier Einfamilienhäusern

    Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2010, BauR 2012, 837; Beschl. v. 10.7.2012, BauR 2012, 1831; OVG NRW, Urt. v. 19.7.2010, BauR 2011, 248, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 1 B 366/13

    Nachbarrechtsschutz, Rücksichtnahmegebot, Denkmalschutz, Ensemble,

    Soweit die Antragsteller auf den Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2010 - 1 B 231/10 - hingewiesen haben, in dem aufgrund der Errichtung eines übergroßen Baukörpers in unmittelbarer Nachbarschaft eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bejaht worden war, übersehen sie, dass sich das Vorhaben der Beigeladenen bereits nicht in "geringem Abstand" zu ihrem Wohngebäude befindet, sondern auf der gegenüberliegenden Straßenseite, wobei die Antragsteller selbst in ihrer Stellungnahme vom 27. August 2013 von einer Entfernung von 12 bis 12, 5 m ausgehen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11   

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https://dejure.org/2012,567
BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11 (https://dejure.org/2012,567)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 4 BN 29.11 (https://dejure.org/2012,567)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 4 BN 29.11 (https://dejure.org/2012,567)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 BauGB, § 47 Abs 2 VwGO
    Abwägungserhebliche Auswirkung von sich in der Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen

  • Wolters Kluwer

    Begründung von abwägungserheblichen Belangen durch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan für benachbarte nicht in einem Bebauungsplangebiet liegende Grundstücke

  • rewis.io

    Abwägungserhebliche Auswirkung von sich in der Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2a
    Begründung von abwägungserheblichen Belangen durch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan für benachbarte nicht in einem Bebauungsplangebiet liegende Grundstücke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Flächennutzungsplan: Abwägungserheblicher Belang?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 837
  • ZfBR 2012, 262
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11
    Nicht abwägungserheblich sind überdies grundsätzlich solche Betroffenheiten, die sich unmittelbar erst in anderen, regelmäßig späteren Planungen mit anderem Geltungsbereich realisieren (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 4 CN 1.10 - BauR 2011, 1947).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11
    Flächennutzungspläne, die sich in der Aufstellung befinden, können sich als Belang jedenfalls dann nicht auswirken, wenn das Anregungsverfahren noch nicht durchgeführt worden ist (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - BRS 66 Nr. 11; Beschluss vom 9. August 1976 - BVerwG 4 B 153.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 129).
  • BVerwG, 09.08.1976 - 4 B 153.75

    Nichtzulassung einer Revision - Erschließung einer vorhandenen Wohnsiedlung -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11
    Flächennutzungspläne, die sich in der Aufstellung befinden, können sich als Belang jedenfalls dann nicht auswirken, wenn das Anregungsverfahren noch nicht durchgeführt worden ist (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - BRS 66 Nr. 11; Beschluss vom 9. August 1976 - BVerwG 4 B 153.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2021 - 3 S 2249/20

    Bebauungsplan; Abwägung; Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes durch

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch geboten, wenn ein enger konzeptioneller Zusammenhang zwischen den Planungsbereichen besteht, auf den die Gemeinde erkennbar abstellt und der Grundlage ihrer Abwägung im vorausgehenden Planungsgebiet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2011 - 4 CN 1.10 - juris Rn. 20; ähnlich BVerwG, Beschluss vom 18.01.2012 - 4 BN 29.11 - juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16

    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines

    Die Planfeststellungsbehörde braucht Belange der Gemeinde, die sich aus - noch - in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen ergeben, deren "Schicksal" aber noch ungewiss ist und die "in der Zukunft liegen", bei ihrer Entscheidung noch nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 18.01.2012, 4 BN 29.11, ZfBR 2012, 262 [bei Juris Rn. 4]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 K 126/17

    Verletzung in eigenen Rechten einer Gemeinde durch einen eisenbahnrechtlichen

    Flächennutzungspläne, die sich in der Aufstellung befinden, können sich als Belang jedenfalls dann nicht auswirken, wenn das Anregungsverfahren noch nicht durchgeführt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 4 BN 29.11 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2285
OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08 (https://dejure.org/2011,2285)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2011 - 1 C 23/08 (https://dejure.org/2011,2285)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 1 C 23/08 (https://dejure.org/2011,2285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 12 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung einer Gemeinde zur Einbeziehung von Flächen in einen Bebauungsplan nach Maßgabe des § 12 Abs. 4 BauGB; Erforderlichkeit einer Einbeziehung von Flächen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung; Durchsetzbarkeit des gemeindeeigenen Planungswillens im Rahmen ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 12 Abs. 4
    Ermächtigung einer Gemeinde zur Einbeziehung von Flächen in einen Bebauungsplan nach Maßgabe des § 12 Abs. 4 BauGB; Erforderlichkeit einer Einbeziehung von Flächen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung; Durchsetzbarkeit des gemeindeeigenen Planungswillens im Rahmen ...

  • ibr-online

    Wie weit reicht Vorhaben- und Erschließungsplan?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 286
  • BauR 2012, 685
  • BauR 2012, 837
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06

    vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08
    Dagegen darf die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht als Gelegenheit nutzen, ihren eigenen Planungswillen für die Umsetzung eines weiteren, vom Vorhaben- und Erschließungsplan nicht erfassten, selbstständigen Vorhabens zu verwirklichen (wie SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007, SächsVBl. 2008, 115).

    Eine mögliche Rechtsverletzung trägt die Antragstellerin in hinreichend substanziierter Weise insbesondere dadurch vor, dass sie - wie schon im Verfahren der Planaufstellung - rügt, die Einbeziehung ihres Grundstücks in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sei von § 12 Abs. 4 BauGB nicht gedeckt bzw. rechtsmissbräuchlich (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007, SächsVBl. 2008, 115 Leitsatz 3 u. S. 119 f.; "Wasserskianlage Leuben" [rechtskräftig]).

    31 Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (NK-Urt. des Senats v. 7. Dezember 2007, a. a. O.; ebenso Dahlke-Piel, SächsVBl. 2008, 281, 285) ermächtigt § 12 Abs. 4 BauGB die Gemeinden nur zur Einbeziehung von Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Bezug auf das Vorhaben erforderlich sind und die zu keiner substanziellen Veränderung des Planbereichs führen (so auch Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Juni 2011, § 12 Rn. 122).

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08
    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2009 (4 BN 13.08) lasse sich nichts anderes ableiten.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 4. Juni 2008 - 4 BN 13.08 - entschieden, dass sich ein Antragsteller nicht gegen einen Bebauungsplan wenden könne, wenn er das von ihm befürchtete konkrete Bauvorhaben selbst bei Anwendung des § 34 BauGB nicht abwenden könne.

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang die das klageabweisende Urteil tragenden Gründe an dessen Rechtskraft "teilnehmen" (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7. August 2008, NVwZ 2009, 120, 121 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08
    Eine zwischenzeitliche Grundstücksveräußerung, die von den Beteiligten erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung erwähnt wurde, lässt die Prozessführungsbefugnis der Antragstellerin nicht entfallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. August 2008, NVwZ 2001, 1282).
  • OVG Sachsen, 16.01.1997 - 1 S 461/96

    Überleitung; Privatweg; Straßenrecht; Öffentlicher Verkehr; Nutzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08
    - wie mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde - nach den Überleitungsregelungen des Sächsischen Straßengesetzes (§§ 53, 58 SächsStrG) kraft Gesetzes als Teil einer öffentlichen Wegefläche anzusehen ist, weil er bei Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes am 16. Februar 1993 mangels jeglicher Zugangsbeschränkungen ausschließlich einer öffentlichen Nutzung diente (zur Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 SächsStrG: SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294; Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, std. Rspr.; SächsVBl. 2000, 187 ff.; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125, 127).
  • OVG Sachsen, 18.08.2011 - 1 A 236/09

    Sondernutzung, Straße, Verkehrsfläche, Stichtag, Pachtvertrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08
    - wie mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde - nach den Überleitungsregelungen des Sächsischen Straßengesetzes (§§ 53, 58 SächsStrG) kraft Gesetzes als Teil einer öffentlichen Wegefläche anzusehen ist, weil er bei Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes am 16. Februar 1993 mangels jeglicher Zugangsbeschränkungen ausschließlich einer öffentlichen Nutzung diente (zur Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 SächsStrG: SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294; Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, std. Rspr.; SächsVBl. 2000, 187 ff.; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125, 127).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08
    Als planbetroffene Grundstückseigentümerin kann die Antragstellerin neben einer möglichen Verletzung ihres Eigentumsrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, Rn. 13) auch eine Verletzung des in § 1 Abs. 7 BauGB normierten Abwägungsgebots hinsichtlich ihrer städtebaulich relevanten privaten Belange geltend machen.
  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08
    25 Im Rahmen der Dispositionsgrundsatzes konnte sich die Antragstellerin darauf beschränken, lediglich einzelne Festsetzungen des in seinem Regelungsgehalt teilbaren (zum Maßstab: SächsOVG, NK-Urt. v. 26. November 2002, SächsVBl. 2003, 84, 88 m. w. N.) vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 BauGB) zur gerichtlichen Überprüfung im Normenkontrollverfahren (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) zu stellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19

    Gebäudebezogenheit der Festsetzung des Verhältnisses von Wohnungen oder

    Nicht dazu gehören Flächen, die allein einem vom Vorhaben- und Erschließungsplan unabhängigen Vorhaben dienen (vgl. SächsOVG, Urteile vom 7.12.2007 - 1 D 18/06 - juris Rn. 134 und vom 9.12.2011 - 1 C 23/08 - juris Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 11.9.2008 - 7 D 74/07.NE - juris Rn. 74; Bank in Brügelmann, BauGB, Werkstand 1/2022, § 12 Rn. 163 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 2 D 11/11

    Begriff "einzelne Flächen" i.S.d. § 12 Abs. 4 BauGB als absolute Größe; Begriff

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. September 2008 - 7 D 74/07.NE -, juris Rn. 74; Sächs. OVG, Urteile vom 9. Dezember 2011 - 1 C 23/08 -, juris Rn. 33, und vom 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 134; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Loseblatt, Band 1, Stand: November 2011, § 12 Rn. 122 f.; Gatz, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, Stand: Dezember 2011, § 12 Rn. 26.
  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
    Ob die Einbeziehung einzelner Flächen in diesem Sinne eine für die städtebauliche Entwicklung sachnotwendige Ergänzung darstellt, lässt sich nur bei einer wertenden Gesamtbetrachtung der konkreten städtebaulichen Situation und der von der Gemeinde angeführten städtebaulichen Ziele beurteilen (Sächsisches OVG, Urteil vom 09.012.2011, Az.: 1 C 23/08, zit. nach Juris Rdnr. 34; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2011, Az.: 8 C 10056/11, zit. nach Juris Rdnr. 70).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 BN 29.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Beigeladene durfte nicht deshalb auf eine Auseinandersetzung mit der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts verzichten, weil das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Urteil vom 9. Dezember 2011 - 1 C 23/08 - (SächsVBl 2012, 114) die Revision zugelassen hat, um den Begriff "einzelne Flächen" im Sinne von § 12 Abs. 4 BauGB revisionsgerichtlich bestimmen zu lassen.
  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    25 1. Die Antragsteller konnten sich im Rahmen des Dispositionsgrundsatzes darauf beschränken, einen durch die Bezugnahme auf eine zeichnerische Darstellung in Anlage 1 zur Antragsschrift hinreichend klar bestimmten und abgrenzbaren Teil (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Dezember 2011, SächsVBl. 2012, 114, 116) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur gerichtlichen Überprüfung im Normenkontrollverfahren (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) zu stellen.
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10   

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VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10 (https://dejure.org/2011,30325)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14.12.2011 - 2 A 284/10 (https://dejure.org/2011,30325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Herleitung eines subjektiv-öffentlichen Rechts aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich der Erhöhung eines Lärmschutzwalls

  • Wolters Kluwer

    Herleitung eines subjektiv-öffentlichen Rechts aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich der Erhöhung eines Lärmschutzwalls

  • ibr-online

    Haben Eigentümer Anspruch auf Lärmschutzwanderhöhung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 837
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 29.11.1994 - 2 R 40/93

    Wohngebiet; Landstraße; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung; Lärmschutzmaßnahmen;

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vermittelt den Eigentümern dort gelegener Grundstücke keinen Anspruch auf Einhaltung bestimmter, in technischen Regelwerken vorgesehener Lärmgrenzwerte für diese Gebietsart (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 BRS 50 Nr. 25; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994 - 2 R 40/93 - [...]).

    Insoweit kann sich ein Schutzanspruch auch aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Nachbarverhältnisses ergeben (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987, BRS 47 Nr. 3 sowie [...]).

    Soweit ersichtlich ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob in Fällen, in denen durch Bebauungsplan eine störungsempfindliche Wohnnutzung an eine stark befahrene Straße außerhalb des Plangebiets herangeführt wird, eine Festsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB drittschützend ist (offengelassen von OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O., vgl. auch BVerwG,Beschl. v. 30.03.1995 - 4 B 48.95 -, [...]).

    Jedenfalls besteht für die Grundstückseigentümer dann kein Anspruch auf Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes, wenn der die Wohnbebauung heranführende Bebauungsplan wegen eines Abwägungsfehlers unwirksam ist, auch wenn das Wohngebiet unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt wird (BVerwG, Beschl. v. 30.03.1995, a. a. O.; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Das BauGB kennt keinen allgemeinen Plangewährleistungsanspruch (BVerwG, Urt. v. 28.08.1997 - BRS 47 Nr. 3 sowie [...]; Nds. OVG, Urt. v. 25.01.1993 - 6 L 195/90 - BRS 55 Nr. 164 sowie [...]).

    Insoweit kann sich ein Schutzanspruch auch aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Nachbarverhältnisses ergeben (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987, BRS 47 Nr. 3 sowie [...]).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 195/90

    Nachbar; Sportanlage; Durchsetzung; Bebauungsplan; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Das BauGB kennt keinen allgemeinen Plangewährleistungsanspruch (BVerwG, Urt. v. 28.08.1997 - BRS 47 Nr. 3 sowie [...]; Nds. OVG, Urt. v. 25.01.1993 - 6 L 195/90 - BRS 55 Nr. 164 sowie [...]).

    Aus der Planbegründung oder anderen Umständen muss auf einen entsprechenden Willen des Satzungsgebers geschlossen werden können (Nds. OVG, Urt. v. 25.01.1993 - 6 L 195/90 - BRS 55 Nr. 164 - sowie [...]; BayVGH, Beschl. v. 07.04.2011 - 1 ZB 09.225 - [...]).

  • BVerwG, 30.03.1995 - 4 B 48.95
    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Soweit ersichtlich ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob in Fällen, in denen durch Bebauungsplan eine störungsempfindliche Wohnnutzung an eine stark befahrene Straße außerhalb des Plangebiets herangeführt wird, eine Festsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB drittschützend ist (offengelassen von OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O., vgl. auch BVerwG,Beschl. v. 30.03.1995 - 4 B 48.95 -, [...]).

    Jedenfalls besteht für die Grundstückseigentümer dann kein Anspruch auf Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes, wenn der die Wohnbebauung heranführende Bebauungsplan wegen eines Abwägungsfehlers unwirksam ist, auch wenn das Wohngebiet unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt wird (BVerwG, Beschl. v. 30.03.1995, a. a. O.; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.1994, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Sie ist daran nicht rechtssatzartig gebunden, sondern kann in gewissem Maße in der Abwägung mit anderen Gesichtspunkten selbst darüber entscheiden, was den Betroffenen zumutbar ist und eine Überschreitung der Werte zulassen (BVerwG, Urt. v. 22.03.2007 - 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238 [BVerwG 22.03.2007 - BVerwG 4 CN 2.06] sowie [...] Normenkontrollantrag zu der Planung eines neuen Wohngebietes an einer vorhandenen Straße; Nds. OVG, Urt. v. 15.04.2011 - 1 KN 356/07 - [...] - ebenfalls Normenkontrolle).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einer solchen Festsetzung allerdings dann eine drittschützende Wirkung beigemessen, wenn sie mit der planerischen Zulassung einer Nutzung einhergeht, die zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung für die umgebenden Grundstücke führt (etwa durch eine lärmintensive Straße, BVerwG, Beschl. v. 02.11.1988 - 4 B 157.88 - BRS 48 Nr. 13 sowie [...] u. Beschl. v. 07.08.1988 - 4 N 1.87 - BRS 48 Nr. 15 sowie [...]).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Sie ist daran nicht rechtssatzartig gebunden, sondern kann in gewissem Maße in der Abwägung mit anderen Gesichtspunkten selbst darüber entscheiden, was den Betroffenen zumutbar ist und eine Überschreitung der Werte zulassen (BVerwG, Urt. v. 22.03.2007 - 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238 [BVerwG 22.03.2007 - BVerwG 4 CN 2.06] sowie [...] Normenkontrollantrag zu der Planung eines neuen Wohngebietes an einer vorhandenen Straße; Nds. OVG, Urt. v. 15.04.2011 - 1 KN 356/07 - [...] - ebenfalls Normenkontrolle).
  • BVerwG, 02.11.1988 - 4 B 157.88

    Maßgeblichter Zeitpunkt für die Verwirklichung erforderlicher Lärmschulmaßnahmen

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einer solchen Festsetzung allerdings dann eine drittschützende Wirkung beigemessen, wenn sie mit der planerischen Zulassung einer Nutzung einhergeht, die zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung für die umgebenden Grundstücke führt (etwa durch eine lärmintensive Straße, BVerwG, Beschl. v. 02.11.1988 - 4 B 157.88 - BRS 48 Nr. 13 sowie [...] u. Beschl. v. 07.08.1988 - 4 N 1.87 - BRS 48 Nr. 15 sowie [...]).
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225

    Festsetzung einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2011 - 2 A 284/10
    Aus der Planbegründung oder anderen Umständen muss auf einen entsprechenden Willen des Satzungsgebers geschlossen werden können (Nds. OVG, Urt. v. 25.01.1993 - 6 L 195/90 - BRS 55 Nr. 164 - sowie [...]; BayVGH, Beschl. v. 07.04.2011 - 1 ZB 09.225 - [...]).
  • VG Gießen, 08.10.2012 - 4 K 1281/12

    Verhasster Stellplatz

    Die Festsetzungen im Bebauungsplan vermitteln dem Kläger daher nicht den mit der Klage geltend gemachten Anspruch (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 26.06.2012 - 11 ZB 11.1940; VG Ansbach, Urteil vom 08.07.2011 - 10 K 10.00637; Bay.VGH, Beschluss vom 07.04.2011 - 1 ZB 09.225; VG Braunschweig, Urteil vom 14.12.2011 - 2 A 284/10), denn dem geltenden Recht ist ein genereller Anspruch des einzelnen auf Verwirklichung planerischen Festsetzungen fremd (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2000 - 10 A 5607/99), was nach der vorstehenden Rechtsprechung selbst für den Fall gilt, dass der Endausbau einer Verkehrsfläche den verbindlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht und sich damit als materiell rechtswidrig erweist.
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Rechtsprechung
   VG Münster, 13.12.2011 - 2 L 565/11   

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https://dejure.org/2011,2197
VG Münster, 13.12.2011 - 2 L 565/11 (https://dejure.org/2011,2197)
VG Münster, Entscheidung vom 13.12.2011 - 2 L 565/11 (https://dejure.org/2011,2197)
VG Münster, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 2 L 565/11 (https://dejure.org/2011,2197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 837
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Münster, 13.12.2011 - 2 L 565/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206 = BRS 60 Nr. 183 und Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 -, BauR 1987, 70 = BRS 46 Nr. 173; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 7 B 1803/10 -, S. 5.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Münster, 13.12.2011 - 2 L 565/11
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14/87 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 82 Nr. 47 (ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Münster, 13.12.2011 - 2 L 565/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206 = BRS 60 Nr. 183 und Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 -, BauR 1987, 70 = BRS 46 Nr. 173; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 7 B 1803/10 -, S. 5.
  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93

    Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer

    Auszug aus VG Münster, 13.12.2011 - 2 L 565/11
    So ausdrücklich: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 2. August 2010 - 10 A 2387/09 -, S. 3, unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des 7. und 11. Senats und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Beschluss vom 9. März 1993 - 4 B 38.93 -, Baurechtssammlung (BRS) 55 Nr. 170].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 7 B 1803/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses

    Auszug aus VG Münster, 13.12.2011 - 2 L 565/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206 = BRS 60 Nr. 183 und Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 -, BauR 1987, 70 = BRS 46 Nr. 173; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 7 B 1803/10 -, S. 5.
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